Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Welterberegion Wartburg Hainich e.V. für die Vermittlung von Unterkünften und sonstigen touristischen Leistungen
Lieber Gast, bitte schenken Sie den nachstehenden Bedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Vermittlungstätigkeit des Welterberegion Wartburg Hainich e.V., nachstehend vereinfacht „WER“ genannt und werden im Buchungsfall ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften Bestandteil des zwischen Ihnen (Gast) und dem Leistungsträger zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Gegenstand und Vertragspartner
1.1 Der WER vermittelt Unterkünfte und sonstige, damit zusammenhängende Nebenleistungen (Pauschalen) im Namen und für Rechnung Dritter, nachfolgend Leistungsträger genannt. Er haftet dem Gast gegenüber ausschließlich aus dem insoweit bestehenden Vermittlungsvertrag.
1.2 Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt direkt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. Der WER haftet nicht für die durch den Leistungsträger zu erbringenden Leistungen, seine Leistungsbeschreibungen und -klassifizierungen sowie auftretende Leistungsstörungen.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages verbindlich an. Grundlage sind dabei allein die vom WER herausgegebenen Verzeichnisse mit den Leistungsbeschreibungen des Leistungsträgers.
2.2 Die Buchungsanfrage kann per Post, per Fax, telefonisch, mündlich oder via Internet vorgenommen werden. Der für andere oder Mitreisende buchende Gast steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchungsanfrage mit aufgeführten Teilnehmer ein.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den WER zustande, die keiner Form bedarf, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Der Vertragsschluss wird durch die unverzügliche Übersendung bzw. Aushändigung einer Buchungsbestätigung bestätigt, es sei denn, die Anreise erfolgt am selben oder am nächsten Tag. Bei elektronischen Buchungen wird diese dem Gast unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.4 Will der Gast nicht gleich fest buchen oder kann der WER auf eine Buchungsanfrage hin mehrere bzw. nur andere als den gewünschten Leistungsträger vermitteln, unterbreitet er ein entsprechendes schriftliches Angebot, an das er für den im Angebot genannten Zeitraum gebunden ist. Die Annahme muss der Gast gegenüber dem WER innerhalb der Bindefrist schriftlich oder per Telefax erklären. Der Vertragsschluss wird durch die unverzügliche Übersendung einer Buchungsbestätigung bestätigt, es sei denn, die Anreise erfolgt am selben oder am nächsten Tag.
2.5 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen jedoch ausschließlich auf den Informationen der Leistungsträger und stellen somit keine eigene Zusicherung des WER gegenüber dem Gast dar. Der WER übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen sowie der Eignung und Qualität der vermittelten Leistungen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die in den Verzeichnissen des WER angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Kurtaxen, Fremdenverkehrs- und Kulturförderabgaben, Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2 Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der WER keine Haftung für die Richtigkeit der Preisangaben. Erst der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis ist für beide Seiten verbindlich.
3.3 Eine Erhöhung der Preise während des Geltungszeitraums der vom WER herausgegebenen Verzeichnisse ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt eine Anpassung aufgrund der Änderung gesetzlicher oder behördlicher Abgaben und Steuern.
3.4 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises für die gebuchten Leistungen erfolgt direkt beim Leistungsträger. Dem Leistungsträger bleibt die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten (Anzahlungen, bargeldlose Zahlung, Zahlungszeitpunkt) vorbehalten. Sie sind ebenso wie die verbindlichen An- und Abreisezeiten vorab direkt beim Leistungsträger zu erfragen.
4. Rücktritt und Umbuchungen
4.1 Der Gast kann jederzeit vor Leistungsbeginn von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungsträger schriftlich zu erklären und soll die Buchungsnummer enthalten.
4.2 Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen behält der Leistungsträger den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises. Dabei sind jedoch gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen in Abzug zu bringen. Gast und Leistungsträger bleiben der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Abzugs vorbehalten.
4.3 Der Leistungsträger kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum Anreisetag in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis nach Maßgabe der Buchungsbestätigung pauschalieren. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger.
Bei FW / FH / Pauschalen: 44 – 30 Tagen 30 % 29 – 22 Tagen 60 % ab 21 Tagen 80 %
Bei Pensionen / Zimmern: 28 – 11 Tagen 25 % ab 10 Tagen 50 %
Dem Leistungsträger bleibt die Geltendmachung geringerer Stornogebühren aus eigenen AGB vorbehalten.
4.4 Eine Umbuchung durch Wechsel des Leistungsträgers gilt als Rücktritt und Neubuchung, so dass Nr. 4.1 – 4.3 und Nr. 2 Anwendung finden. Eine Veränderung von Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Reisezeitraum und – dauer bei dem gebuchten Leistungsträger ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Insbesondere bei einer Verringerung des Leistungsumfangs stehen dem Leistungsträger jedoch Ersatzansprüche nach Maßgabe der Nr. 4.1 – 4.3 zu.
4.5 Bis zum Tag der Anreise kann der Gast verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. WER und Leistungsträger können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Anforderungen der gebuchten Leistungen nicht genügt oder gesetzliche/ behördliche Gründe entgegenstehen.
4.6 Der WER empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Mängel und Kündigung
5.1 Der WER steht aus dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung der Angebote der Leistungsträger sowie der Weiterleitung der Buchungen an die Leistungsträger ein. Ihre diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.2 Ist die Leistungserbringung trotz Buchungsbestätigung aufgrund einer sog. Doppelbuchung von Anfang an unmöglich, hat der Gast Anspruch auf Vermittlung einer gleichwertigen Leistung zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Preis. Sofern der WER ein adäquates Ersatzangebot machen kann, stehen dem Gast darüber hinaus keine weiteren Ersatzansprüche zu, unabhängig davon, ob er dieses Angebot annimmt oder nicht. Ist er bereits angereist, sind darüber hinaus zusätzliche Reisekosten erstattungsfähig. Ist dem WER keine anderweitige Vermittlung möglich, haftet er dem Gast gegenüber für die zur Buchung einer gleichwertigen Leistung notwendigen Mehrkosten bzw. vergeblicher Fahrtkosten, jedoch maximal bis zum Wert der erfolglosen Buchungsbestätigung.
5.3 Der Gast hat auftretende Mängel und Störungen dem Leistungsträger vor Ort unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem WER ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ersatzansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen und nur nach vorheriger Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Abhilfe gegenüber dem Leistungsträger kündigen, es sei denn eine Abhilfe ist unmöglich oder wird vom Leistungsträger verweigert oder die Fortsetzung des Aufenthalts ist dem Gast für den Leistungsträger erkennbar unzumutbar. Dem Leistungsträger bleiben die Konkretisierung der vorstehenden Vorschriften sowie die Geltendmachung von Haftungsbeschränkungen durch eigene AGB bzw. Haus- und Benutzungsordnungen vorbehalten.
5.4 Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Gleiches gilt für ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnete Leistungen, die zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt wurden.
5.5 Der WER bittet im Interesse seines Qualitätsmanagements um Informationen über Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit den von ihm vermittelten Leistungen auftreten oder getreten sind.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Jegliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem nach Vertrag die letzte gebuchte Leistung zu erbringen war. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der WER die Ansprüche schriftlich zurückweist.
6.2 Der Gast ist mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten für alle mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird seitens des WER versichert.
6.3 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen WER, Gast und Leistungsträger findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.4 Der Gast kann den WER oder den Leistungsträger nur an deren jeweiligem Sitz verklagen. Für Klagen des WER oder des Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des WER maßgeblich.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juli 2017